Information Teilliquidation

01.11.2012

An alle Aktiv-Versicherten sowie RentenbezügerInnen der Pensionskasse SHP

Information über die Teilliquidation per 31.12.2011

Per 31.12.2011 wurden 4 Anschlussvereinbarungen von Unternehmungen gekündigt, die auf Grund ihrer Mitarbeiter-Zahl (mehr als 10 Versicherte) und dem mit der Kündigung verbundenen Kollektivaustritt den Tatbestand der Teilliquidation erfüllten.

Auf der Basis des per 31.12.2011 vorhandenen Deckungsgrades von 98.24% wurden die Bestimmungen des Teilliquidationsreglementes bei einer Unterdeckung vom versicherungstechnischen Experten umgesetzt, berechnet und in einem Verteilpan festgehalten.

Der Stiftungsrat hat per Stichtag 31.12.2011 den Verteilplan für die Teilliquidationen per 31.12.2011 genehmigt und die Geschäftsführung wurde mit der Durchführung beauftragt.

Die ausgetretenen Versicherten der 4 Kollektive sowie deren Arbeitgeber und die neuen Vorsorgeeinrichtungen wurden im Verlaufe des 2012 mit separaten Schreiben über die Auswirkungen der Teilliquidation direkt informiert. Die Übertritte bzw. die Teilliquidationen konnten inzwischen erfolgreich abgeschlossen und die Vermögenswerte wurden entsprechend vollumfänglich an die neuen Vorsorgeeinrichtungen überwiesen.

Somit wurde die per 31.12.2011 vorzunehmende Teilliquidation gemäss den Bestimmungen des Teilliquidationsreglementes und den Entscheiden des Stiftungsrates abgewickelt.

Für die Beantwortung allfälliger Fragen steht Ihnen die Geschäftsführung der Pensionskasse SHP gerne zur Verfügung.

Wir danken für die Kenntnisnahme dieser Mitteilung.

Verbunden mit den besten Wünschen verbleiben wir mit freundlichen Grüssen

Ihre Pensionskasse SHP
Rolf Bolliger, Geschäftsführer

 

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