Lexikon

Wissenswertes rund um die berufliche Vorsorge

AHV

Abkürzung für "Alters- und Hinterlassenenversicherung". Teil der 1. Säule, siehe auch Drei-Säulen-Prinzip.

Altersguthaben

Guthaben einer versicherten Person gegenüber ihrer Vorsorgeeinrichtung. Es besteht aus den Altersgutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, freiwilligen Einlagen, den Zinsgutschriften, abzüglich allfällig bezogener Kapitalien, sei es infolge Wohneigentumsförderungsbezug oder Scheidung.

Altersgutschriften

Werden in Prozenten des versicherten, beitragspflichtigen, in der Regel koordinierten Lohnes berechnet und werden dem Altersguthaben einer versicherten Person gutgeschrieben.

Anlageorganisation

Die Anlageorganisation schafft die nötigen Voraussetzungen zur Planung und Durchführung einer effizienten Anlagetätigkeit. Durch eine sorgfältige Auswahl, Bewirtschaftung und Überwachung der Vermögensanlagen ist für genügenden Ertrag nach Kosten zu sorgen.

Anlagephilosophie / Anlagestrategie

Hier wird die Art und Weise definiert, wie im Rahmen der Vermögensbewirtschaftung konzeptionell vorzugehen ist. Mit der gegebenen Anlagestrategie sind die Ziele effizient umzusetzen. Eine Anlagestrategie kann mittels passiven (= Abbildung eines Marktindex), aktivem (= gezieltes Abweichen von einem Index mit dem Ziel einer höheren Rendite) oder einer Kombination aus aktivem und passivem Anlagestil umgesetzt werden.

Die Anlagestrategie ist die planmässige Aufteilung des Vermögens auf mehrere Anlagekategorien. Als traditionelle Anlagekategorien gelten Obligationen, Aktien und Immobilien. Zu den alternativen Kategorien werden unter anderem Private Equity, Hedge Funds, Rohstoffe und Infrastrukturanlagen gezählt.

Asset-/Liability-Analyse

Periodisch von der Pensionskasse in Auftrag zu gebende Analyse, die sicherstellt, dass die Anlagestrategie (Aktiv-Seite der Bilanz) übereinstimmt mit der Verpflichtungsstruktur (Passiv-Seite der Bilanz) der Vorsorgeeinrichtung.

Auffangeinrichtung

Grundsätzlich ist die Auffangeinrichtung eine Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen. Ein freiwilliger Anschluss, z.B. von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden, die ein Einkommen bei mehreren Arbeitgebern erzielen, an die Auffangeinrichtung ist ebenfalls möglich.

An die Auffangeinrichtung müssen zudem jene Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die nicht anderweitig überwiesen werden können.

ALV-Bezüger versichert die Auffangeinrichtung BVG je nach Höhe des Taggeldes in der Beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Invalidität und Tod.
www.aeis.ch

Aufsicht

Die Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass die Vorsorgeeinrichtungen, die Revisionsstellen in der Beruflichen Vorsorge, die Experten für Berufliche Vorsorge sowie die der Vorsorge dienenden Einrichtungen den gesetzlichen Bestimmungen nachkommen, und dass das Vermögen gemäss seiner Zweckbestimmung verwendet wird. Die Aufsichtsbehörden sind entweder kantonal organisiert oder durch die Kantone in eine Aufsichtsregion zusammengefasst. Sie greifen von Amtes wegen, aber auch auf Ersuchen Dritter hin, ein.

Die eidgenössische Oberaufsichtskommission (OAK) über die Oberaufsicht über die kantonalen respektive regionalen Aufsichtsbehörden aus. Sie beaufsichtigt überdies den Sicherheitsfonds BVG, die Auffangeinrichtung sowie die Anlagestiftungen.

Austrittsleistung

siehe "Freizügigkeitsleistung".

Beitragsprimatkassen

Die Leistungen in der Beruflichen Vorsorge werden auf Grund der geleisteten Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber berechnet.

BVG

Abkürzung für "Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge". In Kraft gesetzt wurde das BVG per 01.01.1985.

BVG "Obligatorisch"

Im BVG werden die Mindestbestimmungen für die Berufliche Vorsorge festgelegt, die jede Pensionskasse in der Schweiz für ihre Versicherten erfüllen muss. Entsprechend führen die Vorsorgeeinrichtungen nebst dem reglementarischen Altersguthaben für alle Versicherten auch eine „BVG-Schattenrechnung“, in der die BVG-Minimalleistungen abgebildet werden. Sind die Leistungen aus der „BVG-Schattenrechnung“ höher als die reglementarischen Leistungen, dann müssten die BVG-Leistungen umgesetzt werden. Der Bundesrat legt jährlich den Mindest-Zins für das BVG-Altersguthaben fest. Für 2021 ist der BVG-Mindestzins 1,00%.

BVG "Überobligatorisch"

Das BVG rechnet z.B. bis zu einem Lohn von maximal CHF 86'040.- (Stand Jahr 2021). Darüber hinausgehende, versicherte Lohnbestandteile stellen bereits ein über das BVG hinausgehenden Teil dar. Auch derjenige Teil von Altersgutschriften, die allenfalls höher sind als die minimalen gemäss BVG, sind Bestandteil des überobligatorischen (= über das BVG hinausgehenden) Parts in der Beruflichen Vorsorge.

BVV2

Abkürzung für "Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge". Sie regelt die wichtigsten Details, unter anderem die Mindestverzinsung, den Umwandlungssatz, die Sondermassnahmen und die Anlagevorschriften.

BVV3

Abkürzung für "Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeeinrichtungen".

Deckungsgrad

Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und dem für die Finanzierung der Leistungen benötigten Deckungskapital. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent entspricht somit der vollständigen Deckung der Verpflichtungen.

Destinatär

Versichertes Mitglied einer Vorsorgeeinrichtung, egal, ob es sich hier um einen aktiv Versicherten (also eine noch im Erwerbsleben stehende Person) oder um einen Rentner handelt.

Drei-Säulen-Prinzip

Die soziale Sicherheit im Alter, bei Invalidität und im Todesfall beruht in der Schweiz auf drei Säulen. Die 1. Säule ist die staatliche Grundversicherung (AHV/IV). Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind darin ab dem 17. Altersjahr versichert. Die Versicherung erbringt im Vorsorgefall (sprich bei Altersrücktritt, Invalidität oder Todesfall) staatliche Grundleistungen, welche existenzsichernd sein sollten.

Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Zusammen mit der 1. Säule soll sie die Fortführung der gewohnten Lebensweise angemessen ermöglichen. Ziel ist hier eine Gesamtrente von rund 60% des Bruttoeinkommens.

Die 3. Säule, auch Selbstvorsorge genannt, ist das private Sparen und Vorsorgen. Sie ergänzt die Vorsorge der 1. und 2. Säule bis zum persönlichen Wunschbedarf.

Einkauf in die Berufliche Vorsorge

Unter Einkauf versteht man eine freiwillige Einlage der versicherten Person, die zu höheren versicherten Altersleistungen führt und je nach Vorsorgeplan auch zu einer Erhöhung der Risikoleistungen bei Invalidität oder Tod.

Einkaufsmöglichkeiten gibt es einerseits auf Grund der rückwirkenden Berechnung von allfälligen Beitragslücken, basierend auf dem aktuellen versicherten Lohn. Ist dieses Einkaufspotential ausgeschöpft besteht andererseits die Möglichkeit, die Kürzung der Altersleistungen bei einer vorgesehenen vorzeitigen Pensionierung durch freiwillige Einlagen mehrheitlich aufzufüllen.

Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle definiert die Grenze, ab der die jeweiligen jährlichen AHV-Löhne in der Beruflichen Vorsorge zu versichern sind. Gemäss BVG beträgt die Eintrittsschwelle im 2021 CHF 21‘510. Vorsorgepläne können aber auch tiefere Eintrittsschwellen vorsehen.

Experte für Berufliche Vorsorge

Registrierter und somit qualifizierter versicherungstechnischer Experte/Aktuar, der für die Vorsorgeeinrichtungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die Übereinstimmung der Finanzierung mit deren Verpflichtungen überprüft und der Pensionskasse u.a. Empfehlungen zur Festsetzung der technischen Parameter unterbreitet.

Freizügigkeitsleistung

Leistung, die beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung gemäss den Angaben der ausgetretenen Person an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden muss.

FZG

Abkürzung für "Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung".

Global Custodian - Depotstelle

Die Depotstelle (englisch: Custodian) ist eine Bank, bei der Wertschriften und Kontobestände aufbewahrt / deponiert werden. Als Global Custodian bezeichnet man einen Custodian, der die Wertschriften weltweit an verschiedenen Märkten und Standorten verwahrt und administriert, entweder durch die Nutzung eines Depotstellennetzes mit eigenen Niederlassungen oder anderer Depotbanken.

Nebst der Aufbewahrung der Vermögenswerte wickelt der Custodian auch sämtliche Transaktionen ab, ist für das Coupon-Inkasso zuständig, fordert die Quellensteuern zurück und erstellt ein konsolidiertes Performance- und Risiko-Reporting.

IV

Abkürzung für die staatliche "Invalidenversicherung" im Rahmen der 1. Säule. Siehe auch Drei -Säulen-Prinzip.

Koordinationsabzug

Wird zur Bestimmung des koordinierten (= versicherten) Lohnes vom massgeblichen Lohn in Abzug gebracht. Entspricht im Jahr 2021 einem Betrag von maximal CHF 25'095.-, gemäss BVG. Damit legt der Koordinationsabzug die Mindesthöhe des Jahreseinkommens fest, das der Beruflichen Vorsorge unterstellt wird und auf dem die Beiträge erhoben werden.

Leistungsprimatkassen

Die Leistungen werden zum Voraus bestimmt, z. B. Altersrente 60% des letzten Jahreslohnes. Je höher die vorausbestimmten Leistungen, desto höher sind auch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Lohn (massgebender Lohn)

Gesamtheit aller Elemente der jährlichen Entlöhnung, welche für den beruflichen Vorsorgeplan berücksichtigt werden müssen.

Lohn (versicherter Lohn)

Lohnteil, auf dem die Leistungen bei ihrer Fälligkeit sowie die Beiträge berechnet werden.

Mindestzinssatz

Diesen legt der Bundesrat jährlich fest und ist derjenige Zinssatz, zu dem die Vorsorgeeinrichtungen die Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge gemäss dem BVG-Minimum mindestens zu verzinsen haben.

Reglement

Das Vorsorge-Reglement einer Vorsorgeeinrichtung beschreibt die Vorsorgetätigkeit. Es wird vom Stiftungsrat festgelegt.

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle erstattet gemäss den gesetzlichen Vorgaben pflichtgemäss jährlich einen Revisionsbericht über ihre durchgeführten Kontrollen. Über die Aufgaben der Revisionsstelle bestehen detaillierte Vorschriften. Die Einhaltung der Zulassungsbedingungen für Revisionsstellen und deren Revisoren sowie Revisionsexperten werden von der Revisions-Aufsichtsbehörde beaufsichtigt.

Schwankungsreserve

Von der Vorsorgeeinrichtung für den Ausgleich von möglichen Schwankungen im Anlagebereich sowie für die Deckung von Risikoabweichungen im Bereich der Leistungsfälle einer Pensionskasse gebildete bzw. zu bildende Reserve.

Sicherheitsfonds

Der Sicherheitsfonds, finanziert durch Beiträge von allen Vorsorgeeinrichtungen, richtet Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur aus. Eine solche besteht, wenn die Altersgutschriften mehr als 14% des koordinierten Lohnes betragen.

Weiter stellt sie die gesetzlichen Leistungen bei zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher, die sogenannte Insolvenz-Sicherung. Die Garantie umfasst aber höchstens die Leistungen in anderthalbfacher Höhe des oberen Grenzlohnes, d. h. es werden nur Leistungen bis zu CHF 129060.- (Stand Jahr 2021) ausgerichtet.
www.sfbvg.ch 

Technischer Zinssatz

Zinssatz, der zur Verzinsung der Rentendeckungskapitalien verwendet wird.

Teilliquidation

Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich, dass das Vermögen einer Vorsorgeeinrichtungen den bisherigen Destinatären zu folgen hat, damit nicht infolge grösserer Versichertenfluktuationen einzelne Gruppen von Versicherten zulasten anderer profitieren. Die diesbezügliche Auseinandersetzung um das Vermögen einer Pensionskasse wird auf dem Weg der Teilliquidation bewerkstelligt. Die massgebenden Parameter sowie Richtlinien sind im Teilliquidations-Reglement einer Vorsorgeeinrichtung definiert und nach diesen ist vorzugehen.

Umhüllende Pensionskasse

Obligatorischer- und überobligatorischer Teil im BVG werden reglementarisch gleich behandelt.

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz (auch Rentenumwandlungssatz genannt) zeigt, welche Rentenleistung bei einer Kasse mit Beitragsprimat aus dem Altersguthaben resultiert. Dabei wird das vorhandene Alterskapital multipliziert mit dem Umwandlungssatz und in eine jährliche, lebenslängliche Altersrente umgewandelt.

Für den überobligatorischen Teil können Pensionskassen andere Sätze anwenden. Von einem „umhüllenden Umwandlungssatz“ wird geredet, wenn für das gesamte Altersguthaben (also für den obligatorischen wie überobligatorischen Teil) ein Umwandlungssatz zur Berechnung der Altersleistungen angewandt wird.

Beim obligatorischen BVG-Teil gilt ein gesetzlich fixierter Satz. Im Jahr 2020 beträgt er 6.80% für Frauen und 6.80% für Männer. Das heisst, für ein Altersguthaben von CHF 100'000.- ergibt sich hier also eine Jahresrente von CHF 6'800.-.

"verlorene" Guthaben

siehe "Zentralstelle 2. Säule".

Versicherungstechnische Grundlagen

Nach diesen Grundlagen sowie dem technischen Zins berechnet der Experte die Renten-Deckungskapitalien, die die Pensionskasse aufführen muss.

Wohneigentumsförderung

Vorsorgeguthaben können zur Finanzierung von Wohneigentum (nur für den Eigenbedarf ohne Ferienwohnungen) vorbezogen oder verpfändet werden.

Zentralstelle 2. Säule

Bei ihr haben Vorsorgeeinrichtungen kontaktlose und von der Versicherten vergessene Guthaben zu melden. Andererseits können sich Versicherte an die Zentralstelle 2. Säule wenden, wenn sie z. B. aufgrund häufiger Stellenwechsel oder Arbeitsunterbrüche nicht mehr alle Freizügigkeitsleistungen zusammen haben.  www.zentralstelle.ch

 

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