Pensionskasse SHP

Die Pensionskasse SHP (steht für Spital-, Heim-, und Pflegepersonal) wurde im Jahre 1930 unter dem Namen «Versicherungskasse des Schweiz. Verbandes dipl. Schwestern für Wochen-, Säuglings- und Kinderkranken-pflege» gegründet und hat ihren Sitz seit April 2013 in Dietikon.

Per 1. Januar 2007 wurde die Pensionskasse SHP von einer Genossenschaft in eine Stiftung im Sinne von Art. 88 ff. ZGB, Art. 331 OR und Art. 48Abs. 2 BVG umgewandelt und ist als solche im Register der beruflichen Vorsorge eingetragen.

Die SHP ist eine vollautonome Gemeinschaftseinrichtung, die zur Deckung eines evtl. Überschadens über eine StopLoss-Rückversicherung verfügt.

Ziele und Zweck

Die Pensionskasse SHP bezweckt die Wahrnehmung der Beruflichen Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes für die Berufliche Vorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen für Personen, welche direkt oder indirekt im Gesundheitswesen tätig sind, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

 
 
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Pensionskasse SHP
Kronenplatz 1
Postfach
8953 Dietikon 1

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Fax 044 252 53 89



 
 

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