Freiwillige Spareinlagen

Einlagen zur Verbesserung der Altersleistungen

Aktive Versicherte können auf eigene Kosten freiwillige Einlagen tätigen, sofern das vorhandene Altersguthaben das maximal mögliche Altersguthaben nicht übersteigt. Das maximal mögliche Altersguthaben wird in Prozenten des versicherten Lohnes unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten individuell pro Vorsorgeplan festgelegt.

Das Einkaufspotential ist auf unserem Versicherungsausweis auf der Rückseite im unteren Teil ersichtlich. Wird ein Einkaufspotential ausgewiesen, kann diese Leistungslücke durch einen freiwilligen Einkauf in die SHP ganz oder teilweise geschlossen werden. Ein Einkauf ist jederzeit möglich, wobei pro Jahr maximal 3 Einlagen, und es gibt keine betraglichen Einschränkungen.

Vorteile für die versicherte Person:

  • Erhöhung der Altersleistungen sowie der Freizügigkeits-Austrittsleistung, resp. des Sparguthabens
  • Vollumfängliche Abzugsmöglichkeit des Einkaufsbetrags vom steuerbaren Einkommen (wobei bei hohen Beträgen empfohlen wird, die vollumfängliche Abzugsmöglichkeit bei der zuständigen Steuerbehörde vorgängig abzuklären)
  • Aktuell deutlich höhere Verzinsung als auf privaten (Spar-) Konti und dies erst noch einkommenssteuerfrei.

Einschränkungen:
Um eine freiwillige Einlage tätigen zu können, müssen zuerst 

  • sämtliche Freizügigkeitsleistungen eingebracht und
  • sämtliche Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sein.

Wurden freiwillige Einlagen getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.

Weitere wichtige Hinweise können der Rückseite des auszufüllenden Formulars «Einkaufserklärung» entnommen werden.

Einkauf in VP-Konto (vorzeitige Pensionierung)

Beabsichtigt ein Versicherter, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, so hat er die Möglichkeit, Einlagen in ein VP-Konto zu tätigen, um damit die Kürzung der Altersleistungen infolge der vorzeitigen Pensionierung mehrheitlich aufzufangen.

Eine Einlage in ein VP-Konto ist erst möglich, wenn das Potential an „normalen“ freiwilligen Einlagen erschöpft ist und sämtliche Freizügigkeitsguthaben eingebracht sowie allfällige WEF-Vorbezüge vollumfänglich zurückbezahlt wurden.

Der Höchstbetrag des VP-Kontos wird in Prozenten des versicherten Lohnes und unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten sowie des vorgesehenen Zeitpunktes der vorzeitigen Pensionierung berechnet.

 
 
 
 

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